Herausgegeben von Schwimann/Neumayr
Kommentierung der §§ 647-694, 859-916 und 1500 ABGB
Herausgegeben von Schwimann/Kodek
Kommentierung des Vermächtnisrechts (§§ 647-694 ABGB)
Die neue Pauschalreise-Richtlinie enthält zum Teil schwer verständliche und sehr auslegungsbedürftige Regelungen, die sich in der österreichischen Umsetzung im Pauschalreisegesetz (PRG) widerspiegeln. Gerade bei der schadenersatzrechtlichen Haftung des Reiseveranstalters für Vertragswidrigkeiten bestehen einige Auslegungsprobleme, die letztlich nur durch den EuGH geklärt werden können.
Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich des MRG ist zwingend, aber auf bestimmte Teile, Einrichtungen bzw Mängel beschränkt. Abzugrenzen ist diese Erhaltungspflicht von der Instandhaltungspflicht des Mieters und einem Graubereich, in dem weder der Vermieter noch der Mieter erhaltungspflichtig ist.
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Mit der neuen Pauschalreise-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das Pauschalreisegesetz (PRG) wurde nicht nur die Definition der Pauschalreise deutlich komplexer, sondern auch um die neue Reisekategorie verbundene Reiseleistungen ergänzt.
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Aufgrund der Beeinträchtigungen der Gerichte, Parteienvertreter und Parteien durch die COVID-19-Krise hat der Gesetzgeber die Unterbrechung verfahrensrechtlicher Fristen und die Hemmung von Fristen zur Anrufung des Gerichts im Zeitraum von 22. 3. bis 30. 4. 2020 angeordnet. Dieser Zeitraum kann durch Verordnung verlängert werden. Die getroffene Regelung wirft einige Fragen auf. Ua ist zum Teil unklar, wie die neuen Fristen zu berechnen sind.
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Kann man eine Unterhaltsminderung aufrechterhalten, obwohl der Grund dafür nicht mehr existiert?
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