Herausgegeben von Schwimann/Neumayr
Kommentierung der §§ 647-694, 859-916 und 1500 ABGB
Herausgegeben von Schwimann/Kodek
Kommentierung des Vermächtnisrechts (§§ 647-694 ABGB)
In einer aktuellen Entscheidung hat sich der OGH neuerlich mit der Berechnung des Restgeldunterhaltsanspruchs bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalleistungen der Eltern und unterschiedlichen Einkommen befasst und die bisherige Berechnungsmethode in Bezug auf die Berücksichtigung der Transferleistungen modifiziert.
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Mängel des Bestandobjekts oder vom Vermieter zu vertretende Gebrauchsbeeinträchtigungen lösen gem § 1096 Abs 1 ABGB ein Zinsminderungsrecht des Bestandnehmers aus. Eine ausführliche Judikaturübersicht bietet eine Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Frage, in welchem Ausmaß die Zinsminderung im Einzelfall gerechtfertigt ist.
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Die zahlreichen Meldungen über Flugausfälle und -verspätungen in der letzten Zeit bieten Anlass für einen Überblick über die Ansprüche, die Passagieren unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Judikatur nach der Fluggastrechte-VO 261/2004 zustehen können.
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Änderungen seines Wohnungseigentumsobjekts darf ein Wohnungseigentümer idR nur mit Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer bzw nach gerichtlicher Ersetzung nicht erteilter Zustimmungen vornehmen. Abgesehen von der Erweiterung des Katalogs der privilegierten Änderungen und der Einführung einer Zustimmungsfiktion bei bestimmten Änderungen hat die WEG-Novelle 2022, die am 1. 1. 2022 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung unangetastet gelassen. Der Beitrag bietet einen ausführlichen Überblick über die neuere Judikatur zur Frage der Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit.
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Der Beitrag bietet einen ausführlichen Überblick über die Judikatur zum Schutzzweck von Straßenverkehrsvorschriften.
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Die neue Pauschalreise-Richtlinie enthält zum Teil schwer verständliche und sehr auslegungsbedürftige Regelungen, die sich in der österreichischen Umsetzung im Pauschalreisegesetz (PRG) widerspiegeln. Gerade bei der schadenersatzrechtlichen Haftung des Reiseveranstalters für Vertragswidrigkeiten bestehen einige Auslegungsprobleme, die letztlich nur durch den EuGH geklärt werden können.
Die Erhaltungspflicht des Vermieters im Vollanwendungsbereich des MRG ist zwingend, aber auf bestimmte Teile, Einrichtungen bzw Mängel beschränkt. Abzugrenzen ist diese Erhaltungspflicht von der Instandhaltungspflicht des Mieters und einem Graubereich, in dem weder der Vermieter noch der Mieter erhaltungspflichtig ist.
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