Herausgegeben von Schwimann/Neumayr
Kommentierung der §§ 231-234, 647-694, 859-916 und 1500 ABGB
Herausgegeben von Schwimann/Kodek
Kommentierung des Vermächtnisrechts (§§ 647-694 ABGB)
In den letzten Monaten sind im Anschluss an einschlägige Vorabentscheidungen des EuGH zahlreiche OGH-Entscheidungen zum Abgasskandal, insb in Gewährleistungs- und Schadenersatzprozessen, ergangen. Um den Überblick über diese Judikatur zu erleichtern, fasst der vorliegende Beitrag die wesentlichen Aussagen zusammen.
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Am 1. 5. 2024 ist die neue Baumhaftungsregelung des § 1319b ABGB (HaftRÄG 2024) in Kraft getreten. Die Sonderregeln, die § 176 ForstG für Bäume in Wäldern vorsieht, blieben davon unberührt. Der Beitrag bietet auf Basis der aktuellen Judikatur einen kurzen Überblick über diese Sonderregeln.
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Der Vermieter kann den Mietvertrag ua dann aufkündigen, wenn der Mieter durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet.
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Insb seit der sogenannten ersten mietrechtlichen Klauselentscheidung aus dem Jahr 2006 ist der Konsumentenschutz im Mietrecht in den Fokus gerückt. Der OGH hat sich mittlerweile in zahlreichen Individual- und Verbandsprozessen mit der Klauselkontrolle bei Wohnungsmietverträgen befasst, zuletzt insb mit Wertsicherungsklauseln.
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In welchem Ausmaß Obsorgeberechtigte und andere Aufsichtspflichtige im Hinblick auf die Haftung nach § 1309 ABGB für Schäden Dritter zur Beaufsichtigung von Kindern verpflichtet sind, ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei das Alter des Kindes eine zentrale Rolle spielt.
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In einer aktuellen Entscheidung hat sich der OGH neuerlich mit der Berechnung des Restgeldunterhaltsanspruchs bei gleichwertigen Betreuungs- und Naturalleistungen der Eltern und unterschiedlichen Einkommen befasst und die bisherige Berechnungsmethode in Bezug auf die Berücksichtigung der Transferleistungen modifiziert.
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Mängel des Bestandobjekts oder vom Vermieter zu vertretende Gebrauchsbeeinträchtigungen lösen gem § 1096 Abs 1 ABGB ein Zinsminderungsrecht des Bestandnehmers aus. Eine ausführliche Judikaturübersicht bietet eine Orientierungshilfe bei der Beurteilung der Frage, in welchem Ausmaß die Zinsminderung im Einzelfall gerechtfertigt ist.
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