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Daten

Um eine Überalimentierung des Kindes bei einem überdurchschnittlichen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils auszuschließen, wird bei der Bemessung des Kindesunterhalts ein Unterhaltsstopp gezogen. Als Orientierungswert für diese Höchstgrenze wird das Zweifache bzw – ab einem Kindesalter von zehn Jahren – das Zweieinhalbfache des Regelbedarfs herangezogen.

 

Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht