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Daten

Die Regelbedarfssätze sollen den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf von Kindern einer bestimmten Altersgruppe neben der Betreuung beschreiben. Die neue Kinderkostenanalyse, die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ende 2021 veröffentlicht hat, war Anlass zur Überarbeitung der Sätze ab dem Jahr 2022. Neben einer teilweisen Verschiebung der Altersgruppen wurden die Regelbedarfssätze für die Altersgruppen bis drei Jahre und ab 15 Jahren aufgrund der Ergebnisse der Studie deutlich angehoben.

 

Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht