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§ 1319 ABGB regelt die Haftung für Verletzungen und andere Schäden „durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes“ aufgrund mangelhafter Beschaffenheit. Die Bestimmung hat einen großen praktischen Anwendungsbereich erlangt, weil sie von der Judikatur über den Wortlaut hinaus weit ausgelegt und zudem auf ähnliche Fälle analog angewendet wird. Es handelt sich um eine Form der deliktischen Haftung wegen Verstoßes gegen Verkehrssicherungspflichten, die für den Geschädigten gegenüber dem allgemeinen Haftungstatbestand zwei Vorteile bietet. Erstens reicht unabhängig von der subjektiven Vorwerfbarkeit ein objektiver Sorgfaltsverstoß für die Haftung aus. Zweitens kommt es diesbezüglich noch dazu zur Beweislastumkehr auf den Schädiger.

Eine Judikaturanalyse zeigt, dass neben Gebäuden grundsätzlich jedes größere künstlich geschaffene Objekt (zB Fernsehkamera auf Stativ, Plakatständer, Brückenwaage) und jede größere willkürliche Änderung des natürlichen Zustandes (zB Baugrube, Erdhaufen ) als (Bau-)Werk iSd § 1319 ABGB qualifiziert werden kann, sofern damit eine erhebliche spezifische Gefahr verbunden ist (insbesondere aus der Höhe oder Tiefe, Statik oder Dynamik). Darüber hinaus wird § 1319 ABGB analog auf Bäume (Umstürzen, Abbrechen von Ästen) angewendet. Die Entscheidungen zum Anwendungsbereich folgen allerdings nicht immer konsistenten Grundsätzen und wirken daher zum Teil sehr einzelfallbezogen.

 

Judikaturübersicht (Auszug)
 
(Bau-)Werk / Fall SchadenBauwerkhaftung?Entscheidung
Erdhaufen Druck  Beschädigung des Nachbarzauns durch den vom Erdhaufen ausgeübten Druck Ja 5 Ob 119/04t = ZRInfo 2004/355
Flugzeug  Schäden durch ein bei einem Sturm aus der Verankerung gerissenes Flugzeug Nein 2 Ob 166/10s = Zak 2011/177
Gebäude   Glastüre Verletzung aufgrund des Bruchs des Glases der mangelhaft montierten Türe Ja 8 Ob 52/11x = Zak 2011/484
Schacht Sturz in den nicht ausreichend gesicherten Lichtschacht Ja 1 Ob 129/02f = ZRInfo 2002/376 = ZVR 2003/37; 2 Ob 63/93
Schiebetor Schäden, die entstehen, weil das Schiebetor eines Flugzeughangars durch starken Wind ausgehebelt wird Ja 2 Ob 243/14w = Zak 2015/208
Gerüst  Schäden durch Einsturz Ja 8 Ob 15/09b
Müllcontainer  Schaden durch ineinander gestapelte Müllcontainer, die vom Wind verblasen werden Ja 7 Ob 38/05x = ZRInfo 2005/181
Verkehrsfläche   Brückenwaage Sturz eines Radfahrers aufgrund eines parallel zur Fahrtrichtung verlaufenden Spalts einer frei befahrbaren, auf einer Straße situierten Brückenwaage Ja 2 Ob 281/01i = ZRInfo 2002/078 = ZVR 2002/52
Poller Schäden durch einen ausfahrenden versenkbaren Poller Ja 1 Ob 142/13h = Zak 2013/701; 2 Ob 60/11d = Zak 2012/27
Straßenbeleuchtung Schäden, die durch das nach einem Riss auf die Straße stürzende Halteseil der Straßenbeleuchtung verursacht werden Ja 8 Ob 523/88

 

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