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Die Zulässigkeit der Revision im streitigen Verfahren und des Revisionsrekurses im Außerstreitverfahren hängt gem §§ 502 und 508 ZPO bzw §§ 62 ff AußStrG insb von der Art der Streitigkeit oder Entscheidung, dem Entscheidungsgegenstand, dem Zulassungsausspruch des Berufungs- oder Rekursgerichts sowie dem Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ab.

Die Zak-Grafik zu den Rechtsmittelbeschränkungen, die in gedruckter Form dem Heft 19/2018 der Zak beilag und mit dem Bildlink als PDF-Datei abrufbar ist, bietet eine übersichtliche Darstellung dieser komplexen Regelungen in Form eines Prüfschemas.

Zak-Grafik Rechtsmittelbeschränkungen