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Daten

Die elterliche Unterhaltspflicht entfällt mit Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit. Welche Einkommenshöhe für das Kind erzielbar sein muss, um als selbsterhaltungsfähig zu gelten, ist von den familiären Lebensverhältnissen abhängig. Der unten angeführte Orientierungswert, der aus dem Ausgleichzulagenrichtsatz für allein stehende Personen (sozialversicherungsrechtliche Mindestpension) abgeleitet wird, gilt für einfache Verhältnisse.

 

 

Nähere Informationen:

Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht